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Aus unserer Rebsorten-Datenbank

Juwel

Herkunft: Kerner x Silvaner
Kenn-Nr.: RBE 86  •  zugelassen seit: 1987  •  geschützt seit: 1987
Farbe: gelbgrün
Geruch: neutral, duftig
Geschmack: fruchtig, harmonisch, nachhaltig
Juwel ist eine weiße Rebsorte, die 1951 an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg gezüchtet wurde. Die Sorte hat eine mittelstarke Wüchsigkeit und erzielt hohe Mostgewichte. Juwel bevorzugt nebelfreie Hochlagen und ansonsten die selben Lagen wie beim Kerner. Die Sorte bringt hohe Erträge und die Weine haben einen fruchtigen, harmonischen und nachhaltigen Geschmack. Angebaut wird die Sorte in den Gebieten Rheinhessen, Mosel-Saar-Ruwer, Württemberg und in der Pfalz.

Rotberger

Herkunft: Trollinger x Riesling
Kenn-Nr.: RBE 26  •  zugelassen seit: 1971  •  geschützt seit:
Farbe: blassrot
Geruch: duftig
Geschmack: fruchtig
Rotberger ist eine rote Rebsorte. Heinrich Birk kreuzte 1928 die Sorten Trollinger und Riesling an der Forschungsanstalt Geisenheim im Rheingau. Aber erst 1971 erhielt die Rebe ihre Zulassung. Später Reifebeginn der Trauben, hohe Erträge, sowie fruchtiger Geschmack sind kennzeichnend für diese Weine. Rotberger wird nur in kleinen Anbaugebieten an der Ahr, an der Bergstraße, im Rheingau und in Rheinhessen angebaut. Außerdem ist die Rebe in Weinanbaugebieten in Südafrika, Neuseeland und USA und im Trentino vorzufinden.


Aus unserer ABC-Datenbank

Bezeichnung Beschreibung
Naturwein Nicht mit Zucker angereicherter Wein. Seit 1971 durch die Bezeichnung Prädikatswein ersetzt. So genannte Kunstweine dürfen nicht unter Verwendung des Wortes oder Wortbestandteils Wein angepriesen werden.
anreichern Erhöhung des Alkoholgehaltes durch Zugabe von Rüben- bzw. Rohrzucker (Saccharose) zur Maische bzw. zum nicht oder teilweise vergorenen Most (bis zum Jungweinstadium), sowie durch Konzentrieren des Mosts mittels Vakuumverdampfung oder Umkehrosmose. Angereichert wird traditionell bei schlechten Jahrgängen, um die Weinqualität zu verbessern oder um den vom Gesetz vorgesehenen Alkoholgehalt zu erreichen. Die Anreicherung ist in Europa per EU-Verordnung geregelt. In der so genannten Weinbauzone A, zu der die meisten deutschen Anbaugebiete gehören, darf der Alkoholgehalt um maximal 3,5 Vol.-% gesteigert werden, wenn der Most potenziellen Alkohol von mindestens 6 Vol.% aufweist. In Deutschland ist die Anreicherung nur für Land-, Tafel- und Qualitätsweine ohne Prädikat zugelassen.